Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. HEIKO Gebr. Heimbach GmbH


§ 1      Allgemeines – Geltungsbereich

Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

§ 2      Vertragsschluss

Wir fertigen individuell auf Basis der Vorgaben des Kunden (Skizzen, Maßangaben, „Aufmass“). Auf dieser Grundlage erstellen wir eine zunächst unverbindliche Kalkulation, aufgrund derer der Kunde ein schriftliches Angebot (Auftrag) abgibt. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Annahme dieses Angebotes (Auftragsbestätigung) durch uns zustande.

§ 3      Preise – Zahlungsbedingungen

(1)     Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung und Versand; diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Sie richten sich nach Maß, Gewicht und Anzahl der Bestellung sowie der gewünschten bzw. vertraglich vereinbarten Versandart.

Unsere Preise basieren auf den derzeitigen Herstellungskosten. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten, sofern unsere Leistung nicht innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss erbracht werden soll oder die Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, erst nach Ablauf der 4-Monatsfrist erfolgen kann. Evtl. Erhöhungen werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.

(2)     Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Absatz (1) gilt in Bezug auf Erhöhungen sinngemäß.

(3)     Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

(4)     Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis (ohne Abzug) sofort nach Ablieferung der Ware an den Kunden zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend des Eintritts und der Folgen des Zahlungsverzugs.

(5)     Wir sind berechtigt, im Einzelfall vor Fertigungsbeginn eine Anzahlung von bis zu 50% des Nettowarenwertes zu verlangen.

(6)     Wechselzahlungen sind nur bei besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber, nicht aber an Zahlungsstatt angenommen. Wechsel- bzw. Diskontspesen, Wechselsteuer und sonstige Gebühren gehen zu Lasten des Käufers.

(7)     Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 4      Lieferzeit – Höhere Gewalt - Verzug

(1)     Wird die von uns geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, unverschuldetes Unvermögen von unserer Seite oder auf Seiten eines Lieferanten oder ungünstige Witterungsverhältnisse verzögert, so verlängert sich eine ggf. vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung.

(2)     Gleiches gilt, wenn der Kunde in Annahmeverzug kommt oder schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten verletzt (etwa nach § 3 Absatz 5). Darüber hinaus sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

(3)     Sofern die Voraussetzungen von Abs. (2) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(4)     Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertrags-verletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(5)     Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

§ 5      Gefahrenübergang

(1)     Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ auf Gefahr und Rechnung des Kunden vereinbart.

(2)     Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung abdecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.

§ 6      Widerrufsbelehrung

Bei sämtlichen Lieferungen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, besteht für den Besteller, der Verbraucher ist ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, d.h. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

Fa. HEIKO Gebr. Heimbach GmbH
Daimlerstraße 8
91161 Hilpoltstein

Email: mail@heikocases.de

Widerrufsfolgen:      

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.

Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile)  nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paktversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Das gesetzliche Widerrufsrecht besteht generell nicht bei Fernabsatzverträgen

  • zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
  • zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen, oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Besteller entsiegelt worden sind,
  • zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten (es sei denn, dass Sie Ihre Vertragserklärung zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten telefonisch abgegeben haben),
  • zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen (es sei denn, dass Sie Ihre Vertragserklärung telefonisch abgegeben haben),die in der Form von Versteigerungen nach § 156 BGB geschlossen werden,
  • die die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Finanzdienstleistungen zum Gegenstand haben, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, Anteilsscheinen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft oder einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben werden, und anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten oder
  • zur Erbringung telekommunikationsgestützter Dienste, die auf Veranlassung des Verbrauchers unmittelbar per Telefon oder Telefax in einem Mal erbracht werden, sofern es sich nicht um Finanzdienstleistungen handelt.

Ende der Widerrufsbelehrung.

§ 7      Gewährleistung, Schadensersatz, Rügeobliegenheit

(1)     Bei den von uns nach Kundenvorgaben gefertigten Behältnissen handelt es sich um solche, die ausschließlich Aufbewahrungs- oder Transportfunktionen erfüllen. Die Beurteilung der tatsächlichen Eignung für diesen Zweck in Bezug auf die aufzubewahrenden/zu transportierenden Gegenstände obliegt allein dem Kunden. Insbesondere kann keine Gewährleistung für eine bestimmte Gewichtstragkraft der Behältnisse übernommen werden, außer eine solche wäre vertraglich vereinbart bzw. zugesichert worden. Gleiches gilt für eine zweckfremde Verwendung der Behältnisse oder einer Verwendung unter extremen klimatischen Verhältnissen. Die Behältnisse sind spritzwassergeschützt, aber nicht wasserdicht.

(2)     Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen gesetzlich geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offen-sichtliche Mängel müssen spätestens 2 Wochen nach Lieferung der Ware gerügt werden. Ausreichend für die Fristwahrung ist die Absendung der Mängelanzeige. Nach Ablauf dieser Frist können Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden.

(3)     Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, kann der Kunde zunächst Nacherfüllung verlangen. Unwesentliche Abweichungen in Abmessungen und Ausführungen (z.B. Farbe, Dekor bzw. Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen stellen keinen Mangel dar soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und üblich sind bzw. im Bereich der Herstellungstoleranz liegen.

  • Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

(4)     Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen.

(5)     Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(6)     Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(7)     Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(8)     Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Schäden an in den Behältnissen aufbewahrten bzw. transportierten Gegenständen oder durch eine solche Aufbewahrung oder Transport verursachte Schäden an den Behältnissen selbst.

(9)     Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 24 Monate, gerechnet ab Eingang der Ware beim Kunden.

§ 8      Gesamthaftung

Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 9      Eigentumsvorbehaltssicherung

(1)     Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

(2)     Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.

(3)     Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

(4)     Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MWSt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

§ 10    Datenschutzhinweis

Die persönlichen Daten des Bestellers werden von uns zum Zwecke der Vertragsabwicklung sowie zu Marketingzwecken gespeichert und können per E-Mail jederzeit angefragt werden untermail(at)heikocases.de. Eine Weitergabe oder Übermittlung der Daten an dritte Personen oder Unternehmen erfolgt nicht. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, der Verwendung seiner persönlichen Daten zu Marketingzwecken ohne Begründung zu widersprechen bzw. seine Einwilligung zu widerrufen. Entsprechende Mitteilungen sind an die in der Widerrufsbelehrung (oben, § 6) genannte Anschrift zu richten.

§ 11    Gerichtsstand – Erfüllungsort

(1)     Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, solche Kunden auch an ihrem Wohn- bzw. Geschäftssitzgericht zu verklagen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften zur gerichtlichen Zuständigkeit.

(2)     Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(3)     Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

 

§ 12    Unwirksame Klauseln

Sollte eine oder mehrere der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.